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Betriebsverfassung und Umstrukturierung

Betriebsverfassung und Umstrukturierung

ZEILER unterstützt Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehört, neben der Unterstützung unserer Mandanten bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen sowie einem damit verbundenen Personalabbau (Ausarbeitung von Sozialplänen), insbesondere auch die Vertretung von Arbeitgebern in Verfahren gegen Gewerkschaften und Betriebsräte sowie einzelne Betriebsratsmitglieder.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Festlegung und Umsetzung von Strategien zur Beziehung zwischen Management und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten. Wir beraten Arbeitgeber bei der Ausarbeitung und Änderung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie bei der Einrichtung von nationalen (sowie Konzern- und SE-) Betriebsräten.

Unsere Herangehensweise: Beratung in diesem Bereich ist nicht nur eine Frage der starren Gesetzesanwendung – es geht vielmehr darum zu erkennen, welche Maßnahmen in der Praxis tatsächlich funktionieren – und welche nicht.

RESTRUKTURIERUNGEN/KÜNDIGUNGEN/ENTLASSUNGEN

Die österreichische Rechtsordnung enthält strenge Restrukturierungs- und Kündigungsvorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. In Österreich ist der Arbeitgeber etwa verpflichtet, dem zuständigen Betriebsrat einen Änderungsvorschlag für den Betrieb rechtzeitig mitzuteilen, damit der Betriebsrat darüber mit dem Arbeitgeber beraten kann. Zu solchen Änderungen gehören Betriebseinschränkungen, die Schließung oder Verlegung des Unternehmens, Massenentlassungen, Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen oder die Änderung des Geschäftszwecks oder der Organisation. Auch die Einführung neuer Prozesse oder erhebliche Restrukturierungsmaßnahmen können meldepflichtige Änderungen darstellen.

Wenn Arbeitgeber beabsichtigen, größere Änderungen vorzunehmen, ist es daher wichtig erfahrene Rechtsberater an der Seite zu haben, die während des gesamten Vorgangs praktische Beratung bieten. ZEILER unterstützt Arbeitgeber in der gesamten Bandbreite des Betriebsverfassungsrechts, einschließlich der Erstellung und Umsetzung von Sozialplänen im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen.

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHE STRATEGIEN

ZEILER unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung effektiver betriebsverfassungsrechtlicher Strategien in sämtlichen Branchen. Dabei ist die Beratung immer auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Wir berücksichtigen nicht nur die Zusammensetzung Ihrer Teams, sondern auch welche Beziehung Sie zu Ihren Betriebsräten und Gewerkschaften haben (und haben wollen).

BETRIEBSRATSMITGLIEDER

In Österreich genießen Betriebsratsmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an den Betriebsratswahlverfahren beteiligt sind, einen besonderen Schutz vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Daher ist weder eine Kündigung noch eine Entlassung ohne (in der Regel vorherige) Zustimmung durch ein Gericht möglich. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter solchen Umständen.

KOLLEKTIVVERTRÄGE UND BETRIEBSVEREINBARUNGEN

Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird, um (1) die Arbeitsbedingungen und (2) die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Kollektivvertrags zu regeln. Ein Kollektivvertrag gilt in der Regel für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer einer Branche. Er enthält zwingende Bestimmungen, die sich unmittelbar auf jeden einzelnen Arbeitsvertrag innerhalb des Geltungsbereichs des Kollektivvertrags auswirken.

Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen, die zwischen dem Betriebsrat (sofern vorhanden) und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Sie müssen schriftlich abgefasst sein und dürfen nur spezifische Angelegenheiten regeln, die entweder gesetzlich oder durch die geltenden Kollektivverträge den Betriebsvereinbarungen vorbehalten sind. Einige Punkte, wie z.B. die Einführung von Disziplinarordnungen oder bestimmten Kontrollmechanismen, dürfen nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung umgesetzt werden.

Diese Regelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag und existieren parallel zueinander.

ZEILER berät Arbeitgeber zum österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen des in Österreich geltenden kollektiven Arbeitsrechts, die sich unter anderem mit Fragen des Betriebsrats und seiner Mitglieder, mit Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie wichtigen Bestimmungen zum Kündigungsschutz befassen.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung und dem Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, wie insbesondere Sozialpläne bei Umstrukturierungen, und AbfindungsGewinnbeteiligungssysteme.

NATIONALE SOWIE KONZERN- UND SE-BETRIEBSRÄTE

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist von größter Bedeutung.

Der Betriebsrat ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens zu überwachen. Zu diesem Zweck kann der Betriebsrat die Aufzeichnungen des Unternehmens über die Vergütung der Arbeitnehmer und andere arbeitnehmerbezogene Informationen und Unterlagen einsehen. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber – und auch die zuständigen Stellen außerhalb des Unternehmens – auffordern, Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Experten bieten Arbeitgebern mehr als bloße Rechtsberatung. Im Team von ZEILER arbeiten engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater, die unermüdlich und immer mit einem starken strategischen Fokus daran arbeiten, die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Referenzfälle

Unterstützung eines führenden spanischen Herstellers von Sanitärkeramik mit einer starken Position in der Schweiz und in Österreich bei der Umstrukturierung seiner österreichischen Niederlassung. Beratung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Fragen, Verhandlungsführung mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat über einen Sozialplan, Vorbereitung von Kündigungen und Planung des gesamten Personalabbaus

Beratung eines großen Gartencenters zu allen Aspekten im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats, einschließlich der Kommunikation mit der Gewerkschaft

Laufende arbeitsrechtliche Betreuung eines multinationalen schwedischen Wirtschaftsinformationsunternehmens, einschließlich der Änderung des Provisionssystems und der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats

Beratung eines multinationalen Logistikunternehmens bei der Schließung eines seiner Geschäftsbereiche und der Beendigung aller zu diesem Geschäftsbereich gehörigen Arbeitsverhältnisse

Beratung eines norwegischen Sportartikelhändlers bei der Schließung seiner österreichischen Filialen einschließlich der Einführung eines Sozialplans

Betriebsverfassung und Umstrukturierung

Betriebsverfassung und Umstrukturierung

ZEILER unterstützt Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehört, neben der Unterstützung unserer Mandanten bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen sowie einem damit verbundenen Personalabbau (Ausarbeitung von Sozialplänen), insbesondere auch die Vertretung von Arbeitgebern in Verfahren gegen Gewerkschaften und Betriebsräte sowie einzelne Betriebsratsmitglieder.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Festlegung und Umsetzung von Strategien zur Beziehung zwischen Management und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten. Wir beraten Arbeitgeber bei der Ausarbeitung und Änderung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie bei der Einrichtung von nationalen (sowie Konzern- und SE-) Betriebsräten.

Unsere Herangehensweise: Beratung in diesem Bereich ist nicht nur eine Frage der starren Gesetzesanwendung – es geht vielmehr darum zu erkennen, welche Maßnahmen in der Praxis tatsächlich funktionieren – und welche nicht.

RESTRUKTURIERUNGEN/KÜNDIGUNGEN/ENTLASSUNGEN

Die österreichische Rechtsordnung enthält strenge Restrukturierungs- und Kündigungsvorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. In Österreich ist der Arbeitgeber etwa verpflichtet, dem zuständigen Betriebsrat einen Änderungsvorschlag für den Betrieb rechtzeitig mitzuteilen, damit der Betriebsrat darüber mit dem Arbeitgeber beraten kann. Zu solchen Änderungen gehören Betriebseinschränkungen, die Schließung oder Verlegung des Unternehmens, Massenentlassungen, Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen oder die Änderung des Geschäftszwecks oder der Organisation. Auch die Einführung neuer Prozesse oder erhebliche Restrukturierungsmaßnahmen können meldepflichtige Änderungen darstellen.

Wenn Arbeitgeber beabsichtigen, größere Änderungen vorzunehmen, ist es daher wichtig erfahrene Rechtsberater an der Seite zu haben, die während des gesamten Vorgangs praktische Beratung bieten. ZEILER unterstützt Arbeitgeber in der gesamten Bandbreite des Betriebsverfassungsrechts, einschließlich der Erstellung und Umsetzung von Sozialplänen im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen.

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHE STRATEGIEN

ZEILER unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung effektiver betriebsverfassungsrechtlicher Strategien in sämtlichen Branchen. Dabei ist die Beratung immer auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Wir berücksichtigen nicht nur die Zusammensetzung Ihrer Teams, sondern auch welche Beziehung Sie zu Ihren Betriebsräten und Gewerkschaften haben (und haben wollen).

BETRIEBSRATSMITGLIEDER

In Österreich genießen Betriebsratsmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an den Betriebsratswahlverfahren beteiligt sind, einen besonderen Schutz vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Daher ist weder eine Kündigung noch eine Entlassung ohne (in der Regel vorherige) Zustimmung durch ein Gericht möglich. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter solchen Umständen.

KOLLEKTIVVERTRÄGE UND BETRIEBSVEREINBARUNGEN

Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird, um (1) die Arbeitsbedingungen und (2) die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Kollektivvertrags zu regeln. Ein Kollektivvertrag gilt in der Regel für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer einer Branche. Er enthält zwingende Bestimmungen, die sich unmittelbar auf jeden einzelnen Arbeitsvertrag innerhalb des Geltungsbereichs des Kollektivvertrags auswirken.

Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen, die zwischen dem Betriebsrat (sofern vorhanden) und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Sie müssen schriftlich abgefasst sein und dürfen nur spezifische Angelegenheiten regeln, die entweder gesetzlich oder durch die geltenden Kollektivverträge den Betriebsvereinbarungen vorbehalten sind. Einige Punkte, wie z.B. die Einführung von Disziplinarordnungen oder bestimmten Kontrollmechanismen, dürfen nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung umgesetzt werden.

Diese Regelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag und existieren parallel zueinander.

ZEILER berät Arbeitgeber zum österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen des in Österreich geltenden kollektiven Arbeitsrechts, die sich unter anderem mit Fragen des Betriebsrats und seiner Mitglieder, mit Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie wichtigen Bestimmungen zum Kündigungsschutz befassen.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung und dem Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, wie insbesondere Sozialpläne bei Umstrukturierungen, und AbfindungsGewinnbeteiligungssysteme.

NATIONALE SOWIE KONZERN- UND SE-BETRIEBSRÄTE

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist von größter Bedeutung.

Der Betriebsrat ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens zu überwachen. Zu diesem Zweck kann der Betriebsrat die Aufzeichnungen des Unternehmens über die Vergütung der Arbeitnehmer und andere arbeitnehmerbezogene Informationen und Unterlagen einsehen. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber – und auch die zuständigen Stellen außerhalb des Unternehmens – auffordern, Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Experten bieten Arbeitgebern mehr als bloße Rechtsberatung. Im Team von ZEILER arbeiten engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater, die unermüdlich und immer mit einem starken strategischen Fokus daran arbeiten, die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Referenzen

Unterstützung eines führenden spanischen Herstellers von Sanitärkeramik mit einer starken Position in der Schweiz und in Österreich bei der Umstrukturierung seiner österreichischen Niederlassung. Beratung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Fragen, Verhandlungsführung mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat über einen Sozialplan, Vorbereitung von Kündigungen und Planung des gesamten Personalabbaus

Beratung eines großen Gartencenters zu allen Aspekten im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats, einschließlich der Kommunikation mit der Gewerkschaft

Laufende arbeitsrechtliche Betreuung eines multinationalen schwedischen Wirtschaftsinformationsunternehmens, einschließlich der Änderung des Provisionssystems und der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats

Beratung eines multinationalen Logistikunternehmens bei der Schließung eines seiner Geschäftsbereiche und der Beendigung aller zu diesem Geschäftsbereich gehörigen Arbeitsverhältnisse

Beratung eines norwegischen Sportartikelhändlers bei der Schließung seiner österreichischen Filialen einschließlich der Einführung eines Sozialplans

Betriebsverfassung und Umstrukturierung

Betriebsverfassung und Umstrukturierung

ZEILER unterstützt Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehört, neben der Unterstützung unserer Mandanten bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen sowie einem damit verbundenen Personalabbau (Ausarbeitung von Sozialplänen), insbesondere auch die Vertretung von Arbeitgebern in Verfahren gegen Gewerkschaften und Betriebsräte sowie einzelne Betriebsratsmitglieder.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Festlegung und Umsetzung von Strategien zur Beziehung zwischen Management und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten. Wir beraten Arbeitgeber bei der Ausarbeitung und Änderung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie bei der Einrichtung von nationalen (sowie Konzern- und SE-) Betriebsräten.

Unsere Herangehensweise: Beratung in diesem Bereich ist nicht nur eine Frage der starren Gesetzesanwendung – es geht vielmehr darum zu erkennen, welche Maßnahmen in der Praxis tatsächlich funktionieren – und welche nicht.

RESTRUKTURIERUNGEN/KÜNDIGUNGEN/ENTLASSUNGEN

Die österreichische Rechtsordnung enthält strenge Restrukturierungs- und Kündigungsvorschriften, die von Arbeitgebern einzuhalten sind. In Österreich ist der Arbeitgeber etwa verpflichtet, dem zuständigen Betriebsrat einen Änderungsvorschlag für den Betrieb rechtzeitig mitzuteilen, damit der Betriebsrat darüber mit dem Arbeitgeber beraten kann. Zu solchen Änderungen gehören Betriebseinschränkungen, die Schließung oder Verlegung des Unternehmens, Massenentlassungen, Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen oder die Änderung des Geschäftszwecks oder der Organisation. Auch die Einführung neuer Prozesse oder erhebliche Restrukturierungsmaßnahmen können meldepflichtige Änderungen darstellen.

Wenn Arbeitgeber beabsichtigen, größere Änderungen vorzunehmen, ist es daher wichtig erfahrene Rechtsberater an der Seite zu haben, die während des gesamten Vorgangs praktische Beratung bieten. ZEILER unterstützt Arbeitgeber in der gesamten Bandbreite des Betriebsverfassungsrechts, einschließlich der Erstellung und Umsetzung von Sozialplänen im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen.

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHTLICHE STRATEGIEN

ZEILER unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung effektiver betriebsverfassungsrechtlicher Strategien in sämtlichen Branchen. Dabei ist die Beratung immer auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten. Wir berücksichtigen nicht nur die Zusammensetzung Ihrer Teams, sondern auch welche Beziehung Sie zu Ihren Betriebsräten und Gewerkschaften haben (und haben wollen).

BETRIEBSRATSMITGLIEDER

In Österreich genießen Betriebsratsmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an den Betriebsratswahlverfahren beteiligt sind, einen besonderen Schutz vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Daher ist weder eine Kündigung noch eine Entlassung ohne (in der Regel vorherige) Zustimmung durch ein Gericht möglich. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter solchen Umständen.

KOLLEKTIVVERTRÄGE UND BETRIEBSVEREINBARUNGEN

Ein Kollektivvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird, um (1) die Arbeitsbedingungen und (2) die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Kollektivvertrags zu regeln. Ein Kollektivvertrag gilt in der Regel für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer einer Branche. Er enthält zwingende Bestimmungen, die sich unmittelbar auf jeden einzelnen Arbeitsvertrag innerhalb des Geltungsbereichs des Kollektivvertrags auswirken.

Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen, die zwischen dem Betriebsrat (sofern vorhanden) und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Sie müssen schriftlich abgefasst sein und dürfen nur spezifische Angelegenheiten regeln, die entweder gesetzlich oder durch die geltenden Kollektivverträge den Betriebsvereinbarungen vorbehalten sind. Einige Punkte, wie z.B. die Einführung von Disziplinarordnungen oder bestimmten Kontrollmechanismen, dürfen nur bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung umgesetzt werden.

Diese Regelungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den individuellen Arbeitsvertrag und existieren parallel zueinander.

ZEILER berät Arbeitgeber zum österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen des in Österreich geltenden kollektiven Arbeitsrechts, die sich unter anderem mit Fragen des Betriebsrats und seiner Mitglieder, mit Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie wichtigen Bestimmungen zum Kündigungsschutz befassen.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung und dem Abschluss von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, wie insbesondere Sozialpläne bei Umstrukturierungen, und AbfindungsGewinnbeteiligungssysteme.

NATIONALE SOWIE KONZERN- UND SE-BETRIEBSRÄTE

Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist von größter Bedeutung.

Der Betriebsrat ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitnehmer des Unternehmens zu überwachen. Zu diesem Zweck kann der Betriebsrat die Aufzeichnungen des Unternehmens über die Vergütung der Arbeitnehmer und andere arbeitnehmerbezogene Informationen und Unterlagen einsehen. Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber – und auch die zuständigen Stellen außerhalb des Unternehmens – auffordern, Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Unsere Experten bieten Arbeitgebern mehr als bloße Rechtsberatung. Im Team von ZEILER arbeiten engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater, die unermüdlich und immer mit einem starken strategischen Fokus daran arbeiten, die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Reference Cases

Unterstützung eines führenden spanischen Herstellers von Sanitärkeramik mit einer starken Position in der Schweiz und in Österreich bei der Umstrukturierung seiner österreichischen Niederlassung. Beratung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Fragen, Verhandlungsführung mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat über einen Sozialplan, Vorbereitung von Kündigungen und Planung des gesamten Personalabbaus

Beratung eines großen Gartencenters zu allen Aspekten im Zusammenhang mit der Gründung eines Betriebsrats, einschließlich der Kommunikation mit der Gewerkschaft

Laufende arbeitsrechtliche Betreuung eines multinationalen schwedischen Wirtschaftsinformationsunternehmens, einschließlich der Änderung des Provisionssystems und der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats

Beratung eines multinationalen Logistikunternehmens bei der Schließung eines seiner Geschäftsbereiche und der Beendigung aller zu diesem Geschäftsbereich gehörigen Arbeitsverhältnisse

Beratung eines norwegischen Sportartikelhändlers bei der Schließung seiner österreichischen Filialen einschließlich der Einführung eines Sozialplans

Auszeichnung

„Fully satisfied, one client appreciates the „sympathetic team that works very well together, is close to the customer and provides very good presentations,“ further stating: „I look forward to continuing the good cooperation.“

CHAMBERS EUROPE 2022
Employment Austria

Recognition

„Fully satisfied, one client appreciates the „sympathetic team that works very well together, is close to the customer and provides very good presentations,“ further stating: „I look forward to continuing the good cooperation.“

CHAMBERS EUROPE 2022
Employment Austria

„Hans Georg Laimer advises on a plethora of employment law issues ranging from government relief schemes and pensions issues to restructurings and M&A-related advice. Additionally, Hans Georg Laimer is also visible in labour law litigation including termination proceedings. “ „Hans Georg Laimer has very strong commercial awareness and is an excellent partner for our company.“

CHAMBERS EUROPE 2023 – Employment Austria