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Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Das Arbeitsrechtsteam von ZEILER unterstützt Arbeitgeber in allen Aspekten des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts sowie bei Fragen zu freiwilligen Sozialleistungen („fringe benefits“), Betriebspensionen, Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz.

Dazu gehört das gesamte Spektrum arbeitsrechtlicher Angelegenheiten, wie z.B. arbeitsrechtliche Verfahrensführung, arbeitsrechtliche Beratung und „Housekeeping“, Betriebspensionen, Auswahlverfahren und Performance Management, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Global Mobility und Immigration sowie Datenschutz.

Unser Arbeitsrechtsteam unterstützt Mandanten auch in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten Unternehmen in einer Vielzahl von Sektoren und Branchen und sind dadurch in der Lage, unsere Beratung stets auf die spezifischen Bedürfnisse unserer jeweiligen Mandanten anzupassen.

ZEILER bietet Arbeitgebern einen Mehrwert, der über die reine Rechtsberatung hinausgeht. Als engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater arbeiten wir unermüdlich daran, durch einen ausgeprägten strategischen Fokus die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir unterstützen bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität („white-collar crime“), bei Diensterfindungen, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und nachvertraglichen Konkurrenzklauseln sowie der Umsetzung flexibler Arbeitsgestaltungen wie Home Office oder Workation.

ARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN & PROZESSE

Unser Team vertritt regelmäßig Mandanten vor Gerichten, einschließlich des österreichischen Obersten Gerichtshofes und Landes- bzw. Arbeitsgerichten, sowie Schlichtungsstellen. Unsere erfahrenen Prozessanwälte haben Arbeitgeber dabei erfolgreich in Klagen wegen unberechtigter Entlassung und Diskriminierung sowie im Zusammenhang mit Kündigungsanfechtungen und Leistungsbegehren gegen Arbeitnehmer vertreten.

ZEILER unterstützt Arbeitgeber regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, Betriebsübergängen und deren Einfluss auf Betriebsräte sowie Schlichtungsstellenverfahren zu Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen.

Unsere Arbeitsrechtsteam unterstützten Mandanten auch bei Verwaltungsverfahren in Fällen von Behinderung, Diskriminierung und anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung oder Reorganisation von Arbeitsverhältnissen.

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG & HOUSEKEEPING

Wir unterstützt Sie in allen Aspekten des nicht streitigen Arbeitsrechts, vom Anfang bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Dies beginnt mit Background-Checks zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Strukturierung von Bewerbungsgesprächen. Es umfasst aber auch die Ausarbeitung von (Manager-) Verträgen und Bonusregelungen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sowie passenden Arbeitszeitregelungen für Ihre Belegschaft. Unsere Experten unterstützen Mandanten auch beim Management der Fehl- und Abwesenheitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mutterschaftsurlaub, Elternteilzeit, Krankenstand, etc.) sowie bei einem allenfalls erforderlichen Personalabbau.

Das ZEILER Arbeitsrechts-Team unterstützt Arbeitgeber auch bei der Umsetzung von Work-Life-Balance-freundlichen Arbeitszeitmodellen.

BETRIEBSPENSIONEN UND FREIWILLIGE SOZIALLEISTUNGEN (FRINGE BENEFITS)

Unser Team verfügt über Expertise und Erfahrung in sämtlichen Bereichen der betrieblichen Pensionsvorsorge, wie den Auswirkungen der Beendigung von Anstellungsverträgen auf Pensionsvereinbarungen, den Arbeitgeberpflichten aufgrund von Pensionsvereinbarungen sowie den Auswirkungen von Betriebsübergängen auf betriebliche Pensionsvereinbarungen.

„Fringe Benefits“-Pakete für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassen regelmäßig etwa einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, Firmenwohnungen sowie eine (zusätzliche) Krankenversicherung, Gewinnbeteiligungen oder Pensionszusagen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zu Anreizsystemen – von der Erstellung der passenden (Manager-) Anstellungsverträge bis hin zur Gestaltung und Umsetzung.

RECRUITING- UND PERFORMANCE MANAGEMENT & VERTRÄGE MIT FÜHRUNGSKRÄFTEN

Ein zentraler Teil des Recruitings sowie der Mitarbeiterbindung und -motivation besteht darin sicherzustellen, dass Arbeitsverträge und Vergütungspakete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren zur Erreichung der Unternehmensziele beizutragen. Ein Schwerpunkt unserer Expertise liegt dabei auf der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften, wobei insbesondere Themen wie Aktienpläne und Anreizsysteme, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Pensionsvereinbarungen und nachvertragliche Konkurrenzklauseln berücksichtigt werden.

GLOBALE MOBILITÄT & IMMIGRATION

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von heute sind zunehmend international ausgerichtet. Unternehmen konkurrieren um die talentiertesten Arbeitskräfte auf globaler Ebene. Dabei ist oft die reibungslose Immigration von entscheidender Bedeutung. Unsere Spezialisten bieten Arbeitgebern umfassenden Service bei Immigrationsfragen für Konzernmitarbeiter sowie bei der vorübergehenden oder dauerhaften Entsendung von Führungskräften. Schon die Erlangung der entsprechenden Genehmigungen kann zeitkritisch und belastend sein. Wir verfügen über das Fachwissen, um das Risiko vermeidbarer Probleme zu verringern und bieten einen praxis- und lösungsorientierten Zugang zu etwaigen unerwartet auftretenden Themen.

WHISTLEBLOWING

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist seit 17. Dezember 2023 vollumfänglich in Kraft. Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind daher nunmehr verpflichtet ein internes Whistleblowing-System einzuführen, das den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet. Die Einführung von Whistleblowing-Systemen bietet Unternehmen die Möglichkeit Verstöße frühzeitig zu erkennen, rechtzeitig und angemessen zu reagieren und sowohl materielle Schäden als auch Rufschädigungen abzuwenden.

ZEILER unterstützt Unternehmen als One-Stop-Whistleblowing-Shop von der ersten Phase der rechtlichen und technischen Implementierung eines (verpflichtenden) Hinweisgebersystems über die laufende Überwachung des Hinweisgebersystems durch rechtliche Bewertung der eingegangenen Meldungen bis hin zur Durchführung geeigneter Maßnahmen auf der Grundlage der Analyse der erhaltenen Informationen.

ARBEITSRECHT IM BAUSEKTOR

Die Bauindustrie ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Das gilt auch für die arbeitsrechtlichen Fragen, die sich in diesem Sektor stellen. Unsere Beratung von Unternehmen der Bauwirtschaft in allen damit zusammenhängenden Fragen des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts, einschließlich des Arbeitsverfassungsrechts, trägt diesen Besonderheiten Rechnung.

Referenzfälle

Unterstützung eines führenden österreichischen Bauunternehmens in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich der Auslegung staatlicher Förderungsprogramme, Unterstützung bei Änderungen in der Belegschaft, der Ausarbeitung und Anpassung von Homeoffice-Vereinbarungen, des Personalabbaus und der Umstrukturierung bei Betriebsübergang

Beratung einer österreichischen Glücksspielunternehmens in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie im Rahmen einer Personalumstrukturierung einschließlich der Verhandlung eines Sozialplans, der Erstellung eines neuen Mindestlohnsystems und der Beratung hinsichtlich notwendiger Betriebsvereinbarungen. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen (ehemalige) Mitarbeiter (österreichische Gerichte)

Unterstützung eines weltweit führenden Herstellers von Humanproteinen in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat und einzelne Mitarbeiter bezüglich der Einstufung der Mitarbeiter in das allgemeine Gehaltsschema des Unternehmens (österreichische Gerichte). Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat im Hinblick auf eine mögliche Änderung des aktuellen Arbeitszeitmodells in den verschiedenen Produktionslinien des Unternehmens (Schlichtungsstelle)

Unterstützung eines weltweit führenden Chemieunternehmens in allen Fragen des täglichen Arbeitslebens, der Betriebsverfassung und der Altersversorgung. Unterstützung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Aspekten eines kürzlich erfolgten M&A-Deals (TUPE). Beratung zum Zeitplan für die Erfüllung der Informations- und Konsultationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und zum Arbeitnehmerschutz im Rahmen eines Betriebsübergangs

Laufende Betreuung eines österreichischen Verkehrs- und Werbetechnikunternehmens in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. Einführung neuer Arbeitszeitregelungen, Kündigungen und Vertretung gegen ehemalige Arbeitnehmer in Gerichtsverfahren (österreichische Gerichte)

Vertretung eines internationalen Cash-Handling-Unternehmens in einem Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens über die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung (österreichische Arbeitsgerichte)

Laufende Betreuung eines führenden österreichischen Unternehmens der Elektronikindustrie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitnehmerdatenschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beratung eines österreichischen Herstellers von Lichtsystemen und elektronischen Komponenten für Fahrzeuge in Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich Arbeitszeitregelungen, Betriebsvereinbarungen und Diensterfindungsrechte der Arbeitnehmer. Vertretung der Mandantin in Gerichtsverfahren gegen Arbeitnehmer, in Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren (österreichische Gerichte)

Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Das Arbeitsrechtsteam von ZEILER unterstützt Arbeitgeber in allen Aspekten des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts sowie bei Fragen zu freiwilligen Sozialleistungen („fringe benefits“), Betriebspensionen, Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz.

Dazu gehört das gesamte Spektrum arbeitsrechtlicher Angelegenheiten, wie z.B. arbeitsrechtliche Verfahrensführung, arbeitsrechtliche Beratung und „Housekeeping“, Betriebspensionen, Auswahlverfahren und Performance Management, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Global Mobility und Immigration sowie Datenschutz.

Unser Arbeitsrechtsteam unterstützt Mandanten auch in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten Unternehmen in einer Vielzahl von Sektoren und Branchen und sind dadurch in der Lage, unsere Beratung stets auf die spezifischen Bedürfnisse unserer jeweiligen Mandanten anzupassen.

ZEILER bietet Arbeitgebern einen Mehrwert, der über die reine Rechtsberatung hinausgeht. Als engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater arbeiten wir unermüdlich daran, durch einen ausgeprägten strategischen Fokus die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir unterstützen bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität („white-collar crime“), bei Diensterfindungen, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und nachvertraglichen Konkurrenzklauseln sowie der Umsetzung flexibler Arbeitsgestaltungen wie Home Office oder Workation.

ARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN & PROZESSE

Unser Team vertritt regelmäßig Mandanten vor Gerichten, einschließlich des österreichischen Obersten Gerichtshofes und Landes- bzw. Arbeitsgerichten, sowie Schlichtungsstellen. Unsere erfahrenen Prozessanwälte haben Arbeitgeber dabei erfolgreich in Klagen wegen unberechtigter Entlassung und Diskriminierung sowie im Zusammenhang mit Kündigungsanfechtungen und Leistungsbegehren gegen Arbeitnehmer vertreten.

ZEILER unterstützt Arbeitgeber regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, Betriebsübergängen und deren Einfluss auf Betriebsräte sowie Schlichtungsstellenverfahren zu Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen.

Unsere Arbeitsrechtsteam unterstützten Mandanten auch bei Verwaltungsverfahren in Fällen von Behinderung, Diskriminierung und anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung oder Reorganisation von Arbeitsverhältnissen.

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG & HOUSEKEEPING

Wir unterstützt Sie in allen Aspekten des nicht streitigen Arbeitsrechts, vom Anfang bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Dies beginnt mit Background-Checks zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Strukturierung von Bewerbungsgesprächen. Es umfasst aber auch die Ausarbeitung von (Manager-) Verträgen und Bonusregelungen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sowie passenden Arbeitszeitregelungen für Ihre Belegschaft. Unsere Experten unterstützen Mandanten auch beim Management der Fehl- und Abwesenheitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mutterschaftsurlaub, Elternteilzeit, Krankenstand, etc.) sowie bei einem allenfalls erforderlichen Personalabbau.

Das ZEILER Arbeitsrechts-Team unterstützt Arbeitgeber auch bei der Umsetzung von Work-Life-Balance-freundlichen Arbeitszeitmodellen.

BETRIEBSPENSIONEN UND FREIWILLIGE SOZIALLEISTUNGEN (FRINGE BENEFITS)

Unser Team verfügt über Expertise und Erfahrung in sämtlichen Bereichen der betrieblichen Pensionsvorsorge, wie den Auswirkungen der Beendigung von Anstellungsverträgen auf Pensionsvereinbarungen, den Arbeitgeberpflichten aufgrund von Pensionsvereinbarungen sowie den Auswirkungen von Betriebsübergängen auf betriebliche Pensionsvereinbarungen.

„Fringe Benefits“-Pakete für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassen regelmäßig etwa einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, Firmenwohnungen sowie eine (zusätzliche) Krankenversicherung, Gewinnbeteiligungen oder Pensionszusagen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zu Anreizsystemen – von der Erstellung der passenden (Manager-) Anstellungsverträge bis hin zur Gestaltung und Umsetzung.

RECRUITING- UND PERFORMANCE MANAGEMENT & VERTRÄGE MIT FÜHRUNGSKRÄFTEN

Ein zentraler Teil des Recruitings sowie der Mitarbeiterbindung und -motivation besteht darin sicherzustellen, dass Arbeitsverträge und Vergütungspakete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren zur Erreichung der Unternehmensziele beizutragen. Ein Schwerpunkt unserer Expertise liegt dabei auf der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften, wobei insbesondere Themen wie Aktienpläne und Anreizsysteme, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Pensionsvereinbarungen und nachvertragliche Konkurrenzklauseln berücksichtigt werden.

GLOBALE MOBILITÄT & IMMIGRATION

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von heute sind zunehmend international ausgerichtet. Unternehmen konkurrieren um die talentiertesten Arbeitskräfte auf globaler Ebene. Dabei ist oft die reibungslose Immigration von entscheidender Bedeutung. Unsere Spezialisten bieten Arbeitgebern umfassenden Service bei Immigrationsfragen für Konzernmitarbeiter sowie bei der vorübergehenden oder dauerhaften Entsendung von Führungskräften. Schon die Erlangung der entsprechenden Genehmigungen kann zeitkritisch und belastend sein. Wir verfügen über das Fachwissen, um das Risiko vermeidbarer Probleme zu verringern und bieten einen praxis- und lösungsorientierten Zugang zu etwaigen unerwartet auftretenden Themen.

WHISTLEBLOWING

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist seit 17. Dezember 2023 vollumfänglich in Kraft. Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind daher nunmehr verpflichtet ein internes Whistleblowing-System einzuführen, das den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet. Die Einführung von Whistleblowing-Systemen bietet Unternehmen die Möglichkeit Verstöße frühzeitig zu erkennen, rechtzeitig und angemessen zu reagieren und sowohl materielle Schäden als auch Rufschädigungen abzuwenden.

ZEILER unterstützt Unternehmen als One-Stop-Whistleblowing-Shop von der ersten Phase der rechtlichen und technischen Implementierung eines (verpflichtenden) Hinweisgebersystems über die laufende Überwachung des Hinweisgebersystems durch rechtliche Bewertung der eingegangenen Meldungen bis hin zur Durchführung geeigneter Maßnahmen auf der Grundlage der Analyse der erhaltenen Informationen.

ARBEITSRECHT IM BAUSEKTOR

Die Bauindustrie ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Das gilt auch für die arbeitsrechtlichen Fragen, die sich in diesem Sektor stellen. Unsere Beratung von Unternehmen der Bauwirtschaft in allen damit zusammenhängenden Fragen des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts, einschließlich des Arbeitsverfassungsrechts, trägt diesen Besonderheiten Rechnung.

Referenzen

Unterstützung eines führenden österreichischen Bauunternehmens in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich der Auslegung staatlicher Förderungsprogramme, Unterstützung bei Änderungen in der Belegschaft, der Ausarbeitung und Anpassung von Homeoffice-Vereinbarungen, des Personalabbaus und der Umstrukturierung bei Betriebsübergang

Beratung einer österreichischen Glücksspielunternehmens in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie im Rahmen einer Personalumstrukturierung einschließlich der Verhandlung eines Sozialplans, der Erstellung eines neuen Mindestlohnsystems und der Beratung hinsichtlich notwendiger Betriebsvereinbarungen. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen (ehemalige) Mitarbeiter (österreichische Gerichte)

Unterstützung eines weltweit führenden Herstellers von Humanproteinen in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat und einzelne Mitarbeiter bezüglich der Einstufung der Mitarbeiter in das allgemeine Gehaltsschema des Unternehmens (österreichische Gerichte). Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat im Hinblick auf eine mögliche Änderung des aktuellen Arbeitszeitmodells in den verschiedenen Produktionslinien des Unternehmens (Schlichtungsstelle)

Unterstützung eines weltweit führenden Chemieunternehmens in allen Fragen des täglichen Arbeitslebens, der Betriebsverfassung und der Altersversorgung. Unterstützung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Aspekten eines kürzlich erfolgten M&A-Deals (TUPE). Beratung zum Zeitplan für die Erfüllung der Informations- und Konsultationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und zum Arbeitnehmerschutz im Rahmen eines Betriebsübergangs

Laufende Betreuung eines österreichischen Verkehrs- und Werbetechnikunternehmens in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. Einführung neuer Arbeitszeitregelungen, Kündigungen und Vertretung gegen ehemalige Arbeitnehmer in Gerichtsverfahren (österreichische Gerichte)

Vertretung eines internationalen Cash-Handling-Unternehmens in einem Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens über die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung (österreichische Arbeitsgerichte)

Laufende Betreuung eines führenden österreichischen Unternehmens der Elektronikindustrie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitnehmerdatenschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beratung eines österreichischen Herstellers von Lichtsystemen und elektronischen Komponenten für Fahrzeuge in Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich Arbeitszeitregelungen, Betriebsvereinbarungen und Diensterfindungsrechte der Arbeitnehmer. Vertretung der Mandantin in Gerichtsverfahren gegen Arbeitnehmer, in Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren (österreichische Gerichte)

Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Arbeitsrecht, Fringe Benefits und Pensionen

Das Arbeitsrechtsteam von ZEILER unterstützt Arbeitgeber in allen Aspekten des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts sowie bei Fragen zu freiwilligen Sozialleistungen („fringe benefits“), Betriebspensionen, Betriebsverfassungsrecht und Datenschutz.

Dazu gehört das gesamte Spektrum arbeitsrechtlicher Angelegenheiten, wie z.B. arbeitsrechtliche Verfahrensführung, arbeitsrechtliche Beratung und „Housekeeping“, Betriebspensionen, Auswahlverfahren und Performance Management, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Global Mobility und Immigration sowie Datenschutz.

Unser Arbeitsrechtsteam unterstützt Mandanten auch in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten Unternehmen in einer Vielzahl von Sektoren und Branchen und sind dadurch in der Lage, unsere Beratung stets auf die spezifischen Bedürfnisse unserer jeweiligen Mandanten anzupassen.

ZEILER bietet Arbeitgebern einen Mehrwert, der über die reine Rechtsberatung hinausgeht. Als engagierte und vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater arbeiten wir unermüdlich daran, durch einen ausgeprägten strategischen Fokus die besten wirtschaftlichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir unterstützen bei Restrukturierungen und Betriebsübergängen, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität („white-collar crime“), bei Diensterfindungen, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und nachvertraglichen Konkurrenzklauseln sowie der Umsetzung flexibler Arbeitsgestaltungen wie Home Office oder Workation.

ARBEITSRECHTLICHE STREITIGKEITEN & PROZESSE

Unser Team vertritt regelmäßig Mandanten vor Gerichten, einschließlich des österreichischen Obersten Gerichtshofes und Landes- bzw. Arbeitsgerichten, sowie Schlichtungsstellen. Unsere erfahrenen Prozessanwälte haben Arbeitgeber dabei erfolgreich in Klagen wegen unberechtigter Entlassung und Diskriminierung sowie im Zusammenhang mit Kündigungsanfechtungen und Leistungsbegehren gegen Arbeitnehmer vertreten.

ZEILER unterstützt Arbeitgeber regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, Betriebsübergängen und deren Einfluss auf Betriebsräte sowie Schlichtungsstellenverfahren zu Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen.

Unsere Arbeitsrechtsteam unterstützten Mandanten auch bei Verwaltungsverfahren in Fällen von Behinderung, Diskriminierung und anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beendigung oder Reorganisation von Arbeitsverhältnissen.

ARBEITSRECHTLICHE BERATUNG & HOUSEKEEPING

Wir unterstützt Sie in allen Aspekten des nicht streitigen Arbeitsrechts, vom Anfang bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Dies beginnt mit Background-Checks zukünftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Strukturierung von Bewerbungsgesprächen. Es umfasst aber auch die Ausarbeitung von (Manager-) Verträgen und Bonusregelungen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sowie passenden Arbeitszeitregelungen für Ihre Belegschaft. Unsere Experten unterstützen Mandanten auch beim Management der Fehl- und Abwesenheitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mutterschaftsurlaub, Elternteilzeit, Krankenstand, etc.) sowie bei einem allenfalls erforderlichen Personalabbau.

Das ZEILER Arbeitsrechts-Team unterstützt Arbeitgeber auch bei der Umsetzung von Work-Life-Balance-freundlichen Arbeitszeitmodellen.

BETRIEBSPENSIONEN UND FREIWILLIGE SOZIALLEISTUNGEN (FRINGE BENEFITS)

Unser Team verfügt über Expertise und Erfahrung in sämtlichen Bereichen der betrieblichen Pensionsvorsorge, wie den Auswirkungen der Beendigung von Anstellungsverträgen auf Pensionsvereinbarungen, den Arbeitgeberpflichten aufgrund von Pensionsvereinbarungen sowie den Auswirkungen von Betriebsübergängen auf betriebliche Pensionsvereinbarungen.

„Fringe Benefits“-Pakete für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassen regelmäßig etwa einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, Firmenwohnungen sowie eine (zusätzliche) Krankenversicherung, Gewinnbeteiligungen oder Pensionszusagen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir unterstützen Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen zu Anreizsystemen – von der Erstellung der passenden (Manager-) Anstellungsverträge bis hin zur Gestaltung und Umsetzung.

RECRUITING- UND PERFORMANCE MANAGEMENT & VERTRÄGE MIT FÜHRUNGSKRÄFTEN

Ein zentraler Teil des Recruitings sowie der Mitarbeiterbindung und -motivation besteht darin sicherzustellen, dass Arbeitsverträge und Vergütungspakete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren zur Erreichung der Unternehmensziele beizutragen. Ein Schwerpunkt unserer Expertise liegt dabei auf der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Führungskräften, wobei insbesondere Themen wie Aktienpläne und Anreizsysteme, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Pensionsvereinbarungen und nachvertragliche Konkurrenzklauseln berücksichtigt werden.

GLOBALE MOBILITÄT & IMMIGRATION

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von heute sind zunehmend international ausgerichtet. Unternehmen konkurrieren um die talentiertesten Arbeitskräfte auf globaler Ebene. Dabei ist oft die reibungslose Immigration von entscheidender Bedeutung. Unsere Spezialisten bieten Arbeitgebern umfassenden Service bei Immigrationsfragen für Konzernmitarbeiter sowie bei der vorübergehenden oder dauerhaften Entsendung von Führungskräften. Schon die Erlangung der entsprechenden Genehmigungen kann zeitkritisch und belastend sein. Wir verfügen über das Fachwissen, um das Risiko vermeidbarer Probleme zu verringern und bieten einen praxis- und lösungsorientierten Zugang zu etwaigen unerwartet auftretenden Themen.

WHISTLEBLOWING

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist seit 17. Dezember 2023 vollumfänglich in Kraft. Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind daher nunmehr verpflichtet ein internes Whistleblowing-System einzuführen, das den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet. Die Einführung von Whistleblowing-Systemen bietet Unternehmen die Möglichkeit Verstöße frühzeitig zu erkennen, rechtzeitig und angemessen zu reagieren und sowohl materielle Schäden als auch Rufschädigungen abzuwenden.

ZEILER unterstützt Unternehmen als One-Stop-Whistleblowing-Shop von der ersten Phase der rechtlichen und technischen Implementierung eines (verpflichtenden) Hinweisgebersystems über die laufende Überwachung des Hinweisgebersystems durch rechtliche Bewertung der eingegangenen Meldungen bis hin zur Durchführung geeigneter Maßnahmen auf der Grundlage der Analyse der erhaltenen Informationen.

ARBEITSRECHT IM BAUSEKTOR

Die Bauindustrie ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Das gilt auch für die arbeitsrechtlichen Fragen, die sich in diesem Sektor stellen. Unsere Beratung von Unternehmen der Bauwirtschaft in allen damit zusammenhängenden Fragen des streitigen und nicht streitigen Arbeitsrechts, einschließlich des Arbeitsverfassungsrechts, trägt diesen Besonderheiten Rechnung.

Reference Cases

Unterstützung eines führenden österreichischen Bauunternehmens in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich der Auslegung staatlicher Förderungsprogramme, Unterstützung bei Änderungen in der Belegschaft, der Ausarbeitung und Anpassung von Homeoffice-Vereinbarungen, des Personalabbaus und der Umstrukturierung bei Betriebsübergang

Beratung einer österreichischen Glücksspielunternehmens in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie im Rahmen einer Personalumstrukturierung einschließlich der Verhandlung eines Sozialplans, der Erstellung eines neuen Mindestlohnsystems und der Beratung hinsichtlich notwendiger Betriebsvereinbarungen. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen (ehemalige) Mitarbeiter (österreichische Gerichte)

Unterstützung eines weltweit führenden Herstellers von Humanproteinen in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung. Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat und einzelne Mitarbeiter bezüglich der Einstufung der Mitarbeiter in das allgemeine Gehaltsschema des Unternehmens (österreichische Gerichte). Vertretung des Unternehmens in Gerichtsverfahren gegen den Betriebsrat im Hinblick auf eine mögliche Änderung des aktuellen Arbeitszeitmodells in den verschiedenen Produktionslinien des Unternehmens (Schlichtungsstelle)

Unterstützung eines weltweit führenden Chemieunternehmens in allen Fragen des täglichen Arbeitslebens, der Betriebsverfassung und der Altersversorgung. Unterstützung des Unternehmens in allen arbeitsrechtlichen Aspekten eines kürzlich erfolgten M&A-Deals (TUPE). Beratung zum Zeitplan für die Erfüllung der Informations- und Konsultationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und zum Arbeitnehmerschutz im Rahmen eines Betriebsübergangs

Laufende Betreuung eines österreichischen Verkehrs- und Werbetechnikunternehmens in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. Einführung neuer Arbeitszeitregelungen, Kündigungen und Vertretung gegen ehemalige Arbeitnehmer in Gerichtsverfahren (österreichische Gerichte)

Vertretung eines internationalen Cash-Handling-Unternehmens in einem Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens über die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung (österreichische Arbeitsgerichte)

Laufende Betreuung eines führenden österreichischen Unternehmens der Elektronikindustrie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, u.a. bei der Gestaltung von Arbeits- und Betriebsvereinbarungen, Arbeitnehmerdatenschutz und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beratung eines österreichischen Herstellers von Lichtsystemen und elektronischen Komponenten für Fahrzeuge in Fragen des Arbeitsrechts und der Betriebsverfassung, einschließlich Arbeitszeitregelungen, Betriebsvereinbarungen und Diensterfindungsrechte der Arbeitnehmer. Vertretung der Mandantin in Gerichtsverfahren gegen Arbeitnehmer, in Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren (österreichische Gerichte)

Auszeichnung

„Hans Georg Laimer advises on a plethora of employment law issues ranging from government relief schemes and pensions issues to restructurings and M&A-related advice. Additionally, Hans Georg Laimer is also visible in labour law litigation including termination proceedings. „Hans Georg Laimer has very strong commercial awareness and is an excellent partner for our company.“

CHAMBERS EUROPE 2023
Employment Austria

Recognition

„Hans Georg Laimer advises on a plethora of employment law issues ranging from government relief schemes and pensions issues to restructurings and M&A-related advice. Additionally, Hans Georg Laimer is also visible in labour law litigation including termination proceedings. „Hans Georg Laimer has very strong commercial awareness and is an excellent partner for our company.“

CHAMBERS EUROPE 2023
Employment Austria

„The team is headed up by Hans Georg Laimer, who regularly represents clients before employment tribunals, conciliation boards and national courts of ever level. Global mobility, immigration and the gig economy are also areas of strength. „The team is very hands-on and clear in its communication. It is a pleasure to work with them even on the most complex topics, because not only are they very knowledgeable and competent but they are also very practical.“

Legal 500 2023 Employment Austria